Suchen nach ...  
homeinhaltkartetipinseratbusineslinkHilfe
 Übersicht   Allgemeines   Visa   Verhaltensregeln   Verkehrsmittel   Straßenverkehr   Thai-Küche   Hotels   Adressen   Geld 
Reisen in Thailand
Visabestimmungen
 
Visaklasse Aufenthalts-
dauer
Verlängerung Bemerkungen
Ohne Visum 15 Tage bei Einreise über Land

30 Tage bei Einreise über einen internationalen Flughafen
Um 10 Tage möglich, Gebühr 1900 Baht Bei einem Grenzübergang in ein Nachbarland (z.B. Malaysia) kann diese Art Visum "aufgefrischt" werden. Es wird dann einfach ein Stempel für die nächsten 15 Tage gegeben.
Touristenvisum "TR" 60 Tage Um 30 Tage möglich, Gebühr 1900 Baht. Je nach Büro kann nochmals eine Verlängerung um weitere 15 Tage gewährt werden (ebenfalls 1900 Baht).
NEU! Inzwischen gibt teilweise es nur eine einmalige Verlängerung um 7 bis 15 Tage, es liegt im Ermessen des jeweiligen Immigration-Büros (und wird natürlich von Ihrem Auftreten beeinflusst).
"TR" ist auch mit zwei Einreisen erhältlich. Man muß dann lediglich nach Ausschöpfung der ersten Einreise das Land verlassen und zurückkehren. Ein Spaziergang ins Nachbarland genügt.
Non-Immigrant-Visum "O"
(Touristen, Rentner, Verheiratete [einer der Ehepartner ist Thai])
90 Tage Normalerweise nicht möglich, es sei denn, es besteht der Anspruch auf Erteilung eines Jahresvisums. Siehe "TR". Mittlerweile gibt es das "O" auch mit mehreren (beliebig vielen) Einreisen. Es gilt dann ein Jahr lang, jeder einzelne Aufenthalt ist jedoch auf 90 Tage beschränkt.
Non-Immigrant-Visum "B"
(In Thailand Arbeitstätige)
90 Tage Siehe "O". Siehe "O".
Jahresvisum
(In Thailand Ansässige, Verheiratete [ein Ehepartner Thai!] mit Kind, Rentner mit Rentenbescheid, fest in Thailand Angestellte, ...)
ein Jahr Falls die Voraussetzungen f�r die Erteilung des Jahresvisums noch bestehen, kann dieses per Antrag auf der Immigration jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Gebühr 1900 Baht. (Zur Zeit muß eine finanzielle "Decke" von 800.000 Baht pro Jahr nachgewiesen werden, dann kann man als mindestens 50-Jährige(r) ein "Retirement"-Jahresvisum beantragen.)

Inhaber eines Jahresvisums müssen sich seit dem 1.11.1998 alle 90 Tage auf der Immigration melden.

Voraussetzung ist ein Visum "O" oder "B", das Jahresvisum kann nur in Thailand beantragt werden.

alle Visa - - Beim Verlassen des Landes während der eingestempelten Aufenthaltsdauer verfällt diese Einreise, es sei denn, man besitzt ein "Re-Entry-Permit". Gebühr für eine Wiedereinreise 1000 Baht, beliebig viele Wiedereinreisen 3800 Baht.
Dies gilt auch für das Jahresvisum!

Reichliche weitere Informationen erhalten Sie in englischer Sprache z.B. bei www.thaivisa.com.

Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird bei der Ausreise eine Gebühr von 500 Baht pro Tag fällig. Im Reisepass wird ein Eintrag gemacht. Sollten sich diese Einträge häufen, ist das beim nächsten Visaantrag nicht unbedingt von Vorteil. Seit neuestem zählt hierbei der erste Tag nicht, wird aber bei längerem "Overstay" mitberechnet.

Tips:
  • Bei Besuchen auf der Immigration empfiehlt es sich, in korrekter Kleidung zu erscheinen. Der erste Eindruck macht sich bei der Erteilung irgendwelcher Verlängerungen bemerkbar!
  • Das Touristenvisum und die Non-Immigrant-Visa der Klasse "O" und "B" können auch (je nach Land) für zwei bis drei Einreisen erteilt werden.
  • Die Non-Immigrant-Visa der Klasse "O" und "B" kännen auch als "Multiple Entry" erteilt werden. Sie gelten dann für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Jahres, der einzelne Aufenthalt darf jedoch 90 Tage nicht übersteigen. Maximale Aufenthaltsdauer ist dann ein Jahr + 90 Tage. Voraussetzung für die Erteilung eines Non-Immigrant-"O" ist der Nachweis von mindestens 800.000 Baht (17.000 €) zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts. (Preis in Deutschland: € 150,00, die Erteilung dauert z.Zt. beim Konsulat in Düsseldorf ca. 10 Minuten!)
  • Schauen Sie bei der Einreise nach, ob der richtige Stempel benutzt wurde. Mir ist es schon passiert, daß bei einem Non-Immigrant-Visum nur 60 Tage eingestempelt wurden. Ein höflicher Hinweis genügt, und der Fehler wird korrigiert. Wenn Sie aber zu spät darauf achten, gilt eben der Stempel, und Sie müssen evtl. zahlen ...
  • Beachten Sie immer den Eintrag "Must be utilized before ..." im Visum. Das ist der letzte Tag, an dem Sie mit dem Visum noch einreisen können. Also sollten Sie ein Visum mit mehr als einer Einreise nicht zu früh vor der Abreise nach Thailand beantragen.
  • Falls Sie vorhaben sollten, z.B. einen Thailändischen Führerschein zu erwerben oder ein Fahrzeug auf Ihren Namen anzumelden, brauchen Sie zumindest ein Non-Immigrant-Visum. Um dann endgültig an das Ziel der Wünsche zu gelangen, brauchen Sie noch eine "Wohnbescheinigung" von dem örtlichen Immigrationsoffice. Um das zu erhalten, sollten Sie auf jeden Fall einen Mietvertrag für ein Haus/Apartment vorweisen können. Weisen Sie auf dem Office darauf hin, was Sie vorhaben, der Rest ist relativ einfach (und preiswert).

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie, daß gerade im Bereich der Aufenthaltsregelungen häufige Änderungen auftreten können.


Zurück zu www.siam.de HochZurück Zurück
| Karte von Thailand | Inhalt nach Aktualisierungsdatum | Alphabetisches Inhaltsverzeichnis |
| News | Tips zum Reisen | Wahre Geschichten |
| Links zu Anbietern in Thailand | Links zu Anbietern in anderen Ländern |
| Empfehlungen | Gästebuch | Impressum | Freie Software von siam.de |
Alle Rechte vorbehalten - Wolfgang Siebeck
Aufrufe dieser Seite: 39028
Letzte Änderung am 11. 12. 2008, 13:53:30 Uhr